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HDE sieht Barzahlung im stationären Einzelhandel gesichert, warnt aber vor Herausforderungen bei Bargeldlogistik

Mit Blick auf die aktuelle Debatte über die Akzeptanz von Barzahlungen macht der Handelsverband Deutschland (HDE) darauf aufmerksam, dass der Einzelhandel in seinen Geschäften in aller Regel Bargeld akzeptiert. Trotz wachsender Anteile der SB-Kassen bietet der Handel laut HDE weiterhin fast ausnahmslos die Barzahlungsmöglichkeit an. Gleichzeitig warnt der Verband vor den wachsenden Herausforderungen in der Bargeldlogistik.
„Für die Akzeptanz von Bargeld im Handel ist die Kundennachfrage entscheidend. Noch immer werden große Teile der Transaktionen in bar getätigt. Die Handelsunternehmen erkennen diesen Wunsch der Kunden. Daher bieten Händlerinnen und Händler in der Regel die Option an, den Einkauf bar zu bezahlen“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Jedoch steige der Anteil der Kunden, die mit ihrer Karte oder mit dem Smartphone zahlen wollen, kontinuierlich an. Deshalb ergreife der Handel auch hier entsprechende Maßnahmen. „Es ist aber nicht davon auszugehen, dass der Einzelhandel künftig auf Barzahlungsoptionen verzichten kann. Die Branche ist äußerst wettbewerbsintensiv und wird sich weiterhin an den Wünschen aller Kunden orientieren, auch bei den Bezahlmöglichkeiten“, so Binnebößel.

Zwar werden im Einzelhandel zunehmend Selbstbedienungskassen ohne Barzahlungsmodul aufgestellt. Jedoch ist laut HDE kein Markt bekannt, in dem auf Barzahlung komplett verzichtet wird. Die SB-Kassen stehen inzwischen laut einer Studie des Handelsforschungsinstitutes EHI in knapp über 11.000 Geschäften. „Mit Blick auf die insgesamt knapp 300.000 Geschäfte des Einzelhandels ergibt das eine Quote von gerade einmal 3,7 Prozent“, so Binnebößel. Nehme man den Lebensmittelhandel mit tendenziell mehr SB-Kassen als Basis, so ergebe sich eine Quote von 16 bis 17 Prozent.

Als Herausforderung sieht der HDE den steigenden Aufwand, der für Händlerinnen und Händler mit der Bargeldakzeptanz einhergeht. „Filialschließungen, steigende Bearbeitungskosten und die Konzentration auf unbare Zahlarten legen nahe, dass Banken sich vom Bargeld zurückziehen wollen“, so Binnebößel. Konsolidierungen bei Wertdienstleistern führten zu Wettbewerbseinschränkungen. Dadurch werde das Bargeld-Handling im Handel zunehmend teurer. „Wichtig ist, die Bargeldlogistik zu sichern. Das ist die Voraussetzung für die Sicherstellung einer auch in Zukunft weitreichenden Bargeldakzeptanz“, betont Binnebößel. Dabei sei der Ansatz einer gesetzlichen Bargeldakzeptanzpflicht und einer Quote für Barzahlungskassen nicht der richtige Weg. Dadurch würden lediglich bürokratische Anforderungen in Kraft gesetzt, die durch eine zunehmend labile Infrastruktur kaum einzuhalten sein würden. „Es gilt jetzt, alle Akteure einzubeziehen, um eine kontinuierliche und wirtschaftlich tragfähige Bargeldlogistik im Handel aufrechtzuerhalten“, fordert Binnebößel. Erste Schritte seien gemacht. So arbeite das Nationale Bargeldforum, eine Initiative aller Akteure der Bargeldkette unter Federführung der Bundesbank, an einer Aufbereitung der Situation mit dem Ziel, Initiativen zur Verbesserung und Stabilisierung des Bargeldkreislaufs zu entwickeln.

Quelle: HDE

Woche vor dem vierten Advent – Weihnachtsgeschäft vor dem Endspurt: Handelsverband zieht schwache Zwischenbilanz

Das Weihnachtsgeschäft lief auch in der Woche vor dem vierten Advent für die meisten Händlerinnen und Händler eher schwach. Das zeigt eine aktuelle Trendumfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 300 Unternehmen. Demnach sind 62 Prozent der Befragten mit den Umsätzen der vergangenen Tage unzufrieden, nur 23 Prozent sind zufrieden. Schon in den vorigen Adventswochen kam das Weihnachtsgeschäft nicht richtig in Schwung. Die Branche baut nun auf einen starken Endspurt bis Heilig Abend und auf viele Einkäufe in der Zeit zwischen den Jahren.

„Das Weihnachtsgeschäft verharrt bei den meisten Handelsunternehmen auf dem niedrigen Niveau der Vorwochen. Bisher müssen wir feststellen, dass die schlechte Konsumstimmung bei vielen Handelsunternehmen im Jahresendgeschäft deutlich spürbar ist. Jetzt geht es darum, in den kommenden traditionell sehr umsatzstarken Tagen noch einmal eine Schippe draufzulegen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die HDE-Umfrage macht deutlich, dass es vor dem vierten Advent insbesondere am Samstag in den Innenstädten, städtischen Vororten und Stadtteilzentren etwas besser lief. Vor allem der Einzelhandel mit Spielwaren, Büchern und der Bekleidungshandel konnte davon teilweise profitieren. Negativfaktor gegenüber dem Vorjahr bleiben die vielerorts gesunkenen Kundenfrequenzen. Von schwächeren Besucherzahlen berichten 71 Prozent der Händler.

Dementsprechend sind aktuell nur 17 Prozent der Handelsunternehmen mit dem bisherigen Verlauf des gesamten Weihnachtsgeschäftes zufrieden, 66 Prozent sind unzufrieden.

„Das Weihnachtsgeschäft muss in die Verlängerung. Erfahrungsgemäß sind die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr, mancherorts auch bis Dreikönig, noch einmal sehr umsatzstark. Viele Kundinnen und Kunden haben dann Urlaub und nutzen die Zeit, um ihre Bargeldgeschenke auszugeben oder Gutscheine einzulösen“, so Genth weiter.

Die HDE-Trendumfrage unter rund 300 Handelsunternehmen wurde vom 19. bis zum 21. Dezember 2025 durchgeführt. Für das Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr erwartet der HDE in den Monaten November und Dezember einen Gesamtumsatz im Einzelhandel in Höhe von 126,2 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Plus von 1,5 Prozent.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/weihnachten

Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch

Gutscheine bleiben auch im Jahr 2025 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Büchern und Schreibwaren. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor.

Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2028 eingelöst werden.

Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, sollte das persönliche Gespräch mit dem Händler vor Ort suchen. Er kann Hinweise auf Möglichkeiten und Ablauf eines etwaigen Umtausches im jeweiligen Geschäft geben, sollte ein einwandfreies Produkt nicht gefallen. Denn bei einwandfreier Ware haben Verbraucher im stationären Handel grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen jedoch viele Händlerinnen und Händler ihren Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.

Ist die Ware bereits beim Kauf mangelhaft, greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Ein solcher Mangel kann innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Ware geltend gemacht werden. Für die Dauer von zwölf Monaten nach Warenübergabe wird vermutet, dass ein nach dem Kauf bemerkter Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Im Online- und Versandhandel haben Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Quelle: HDE

Feuerwerksverkauf ab 29. Dezember 2025

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember. Bis einschließlich 31. Dezember 2025 dürfen dann Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 verkauft werden.

Feuerwerksartikel der Kategorie 2 dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, Altersgrenze sowie CE-Kennzeichnung und Registriernummer.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Feuerwerk nur bei vertrauenswürdigen Händlern und keinesfalls auf dem Schwarzmarkt erwerben. Dann ist gewährleistet, dass die Feuerwerksartikel geprüft und sicher sind. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen, darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.

Quelle: HDE

Woche vor dem dritten Advent: Weihnachtsgeschäft weiterhin verhalten, doch bevorstehende umsatzstärkste Zeit lässt auf Schwung hoffen

Nachdem bereits die vergangenen Adventswochen enttäuschend für den Einzelhandel verlaufen sind, blieb die erhoffte Belebung des Weihnachtsgeschäfts auch in der Woche vor dem dritten Advent aus. Das geht aus einer aktuellen Trendumfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 300 Handelsunternehmen hervor. Demnach ist nur jeder Fünfte mit dem Geschäft in den zurückliegenden Tagen zufrieden, die Mehrheit ist unzufrieden.

„Dem Weihnachtsgeschäft fehlt es noch immer an Schwung. Umsätze und Kundenfrequenzen sind bislang hinter den Erwartungen der Händlerinnen und Händler zurückgeblieben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Laut HDE-Umfrage bewegt sich die Umsatzentwicklung in der Woche vor dem dritten Advent etwa auf dem Niveau der recht schwachen Vorwochen. Während nur jeder Fünfte mit dem Geschäft in den vergangenen Tagen zufrieden ist, zeigt sich mit 62 Prozent die Mehrheit der Handelsunternehmen unzufrieden. Vergleichsweise gut lief es für den Einzelhandel mit Spielwaren, Uhren, Schmuck und Büchern.

Weiterhin hat der Einzelhandel mit schwachen Kundenfrequenzen zu kämpfen, so auch am gestrigen Samstag. Zwar waren die Innenstädte mancherorts recht gut besucht. Allerdings erreichten selbst in den Zentren die Besucherzahlen nicht das Vorjahresniveau, wie 70 Prozent der Innenstadthändler berichten.

Mit dem bisherigen Verlauf des Weihnachtsgeschäfts sind laut HDE-Umfrage 18 Prozent der befragten Handelsunternehmen zufrieden, mehr als zwei Drittel (68 Prozent) sind unzufrieden. Auf die noch kommende Verkaufszeit bis zum Weihnachtsfest und zwischen den Jahren blicken 20 Prozent der Befragten positiv. „Für viele Händlerinnen und Händler ist die Weihnachtszeit von immenser Bedeutung für das gesamte Geschäftsjahr. Umso wichtiger ist es, dass das Weihnachtsgeschäft jetzt spürbar an Fahrt aufnimmt“, so Genth. Zuversichtlich stimme der Ausblick auf die anstehende Woche vor dem vierten Advent, die nun vor dem Einzelhandel liege und erfahrungsgemäß auf erfolgreiche Verkaufstage hoffen lasse.

„Die bevorstehende Woche vor dem vierten Advent ist für viele Händlerinnen und Händler traditionell die umsatzstärkste Zeit des Weihnachtsgeschäfts“, so Genth weiter. Auf rund 17 Milliarden Euro schätzt der HDE den Gesamtumsatz im Einzelhandel in der kommenden Woche insgesamt. „In den nächsten Tagen kann aus der bislang verhaltenen Vorweihnachtszeit für den Handel ein schwungvolleres Weihnachtsgeschäft werden“, so Genth.

Die HDE-Trendumfrage wurde vom 11. bis zum 13. Dezember 2025 unter rund 300 Handelsunternehmen durchgeführt. Der Einzelhandel erwartet für das diesjährige Weihnachtsgeschäft in den Monaten November und Dezember insgesamt Umsätze in Höhe von 126,2 Milliarden Euro, was im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von 1,5 Prozent entspricht.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/weihnachten

Paketabgabe für Billigimporte: HDE sieht europäische Maßnahme als ersten Schritt zu fairem Wettbewerb mit Drittstaatenhändlern

Die Einigung der EU-Finanzminister auf eine Paketabgabe für Billigimporte bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als wichtige Maßnahme zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Online-Handel. Ab Juli 2026 soll jedes in die EU eingeführte Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro mit einer Abgabe in Höhe von drei Euro belegt sein.

„Mit der neuen Paketabgabe für Billigimporte setzt Europa ein klares Zeichen für einen fairen Wettbewerb im Online-Handel, wie es der HDE seit Jahren fordert. Die gemeinsame, europäische Maßnahme zeigt Drittstaatenhändlern, dass sie mit ihren Regelverstößen in der gesamten EU nicht länger durchkommen. Diese Geschlossenheit sendet ein starkes Signal in die Welt“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der HDE dränge seit Jahren auf konkrete und konsequente Schritte der EU, um den unfairen Wettbewerb mit Online-Plattformen und Online-Händlern aus Fernost zu beenden. Anbieter wie Temu und Shein missachteten systematisch europäische Verbraucherschutzstandards sowie geltende Umwelt- und Produktsicherheitsvorgaben. „Europa darf nicht weiter zusehen“, betont von Preen. Die beschlossene Paketabgabe sei ein erster wichtiger Teil der Lösung.

Entscheidend ist aus Sicht des HDE allerdings, dass von der Paketabgabe nur direkt an die Endkunden versendete Waren betroffen sein dürfen. „Ansonsten könnte die Gebühr die internationalen Einkäufe der heimischen Handelsunternehmen verteuern und so zu neuen Wettbewerbsnachteilen führen“, so von Preen. Die nationalen Zollbehörden stelle die Paketabgabe zudem vor große Herausforderungen. Jede Zollbehörde in Europa arbeite anders und unterschiedlich effektiv. „Es braucht dringend gemeinsame Standards, eine IT-Vernetzung und eine viel engere Zusammenarbeit, um gegen systematische Regelverstöße aus Fernost vorzugehen“, fordert von Preen.

Der HDE setzt sich darüber hinaus weiterhin für eine sehr zeitnahe Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro ein. „Die EU muss hier endlich konkret werden und schnell handeln“, so von Preen weiter. Notwendig sei auch die Einführung einer Verpflichtung, Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland beim Import-One-Stop-Shop im Vorfeld zu registrieren. „Die neue Paketabgabe ist ein Bekenntnis Europas zu einem fairen Wettbewerb. Sie kann aber nur der Anfang sein. Jetzt müssen rasch weitere Schritte folgen, um Anbieter wie Temu und Shein für die Nichteinhaltung europäischer Gesetze zur Rechenschaft zu ziehen“, so von Preen.

Unser starker Gesundheitspartner – SIGNAL IDUNA Krankenversicherung

Versicherungsverträge sind keine Eintagsfliegen. Wenn man als Händler einen starken Partner an seiner Seite wissen will, heißt es, sich seine Wahl für oder gegen einen bestimmten Krankenversicherer gut zu überlegen. Dabei sollte weniger das Bauchgefühl entscheiden als vielmehr Fakten.

Dies gilt insbesondere für die private Krankenversicherung (PKV), hilft sie doch dabei, das kostbarste Gut zu erhalten und wiederzuerlangen: die Gesundheit. Ein wichtiger Aspekt, der für oder gegen einen Anbieter spricht, ist die Produktseite. In unabhängigen Untersuchungen und Ratings landen Tarife der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung immer wieder auf den vorderen Plätzen.

So hat zuletzt die Rating-Agentur Franke & Bornberg die Private Krankenvollversicherung von SIGNAL IDUNA mit der Höchstnote „FFF+“ (hervorragend)“ bewertet. Auch die Krankenversicherung für Beamte von SIGNAL IDUNA (Marke Deutscher Ring, Tariflinie „BK“) hat diese Bestnote im Franke & Bornberg-Rating bekommen.

Doch um sich für einen Krankenversicherer zu entscheiden, muss nicht nur die Produktseite stimmen. Man sollte auch berücksichtigen, ob dieser wirtschaftlich auf sicheren Füßen steht.

Im aktuellen „Bilanzrating private Krankenversicherung“ des map-reports gehört die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. als eine von vier Gesellschaften zu den am besten bewerteten Krankenversicherern: Dafür erhielt das Unternehmen die Auszeichnung „mmm+“ für hervorragende Leistungen. Grundlage bildeten Kennzahlen zu den Bereichen Erfolg, Sicherheit und Effizienz. Die Analysten hatten daraus einen Fünfjahresschnitt gebildet (2020 bis 2024).

Einmal jährlich prüft das Analysehaus Morgen & Morgen Geschäftsberichte von PKV-Unternehmen auf Herz und Nieren. Die Untersuchung berücksichtigt die Kennzahlen der letzten fünf Bilanzjahrgänge. Betrachtet werden Erfolgs- und Leistungsgrößen sowie Bestands- und Sicherheitsgrößen. Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. erhielt im aktuellen Rating erneut die Höchstnote von fünf Sternen („ausgezeichnet“).

Im letzten Ascore PKV-Rating konnte SIGNAL IDUNA zudem als einer von nur vier Versicherern die Spitzenbewertung verteidigen. Damit gehört das Unternehmen zu den besten Gesellschaften am Markt. Untersucht wurden insgesamt 17 Bilanz- und Solvabilitätskennzahlen.

Bei allen Fragen rund um das Thema wenden Sie sich bitte direkt an unseren regionalen Ansprechpartner, Rainer Wiechulla. E-Mail rainer.wiechulla@signal-iduna.net

Körperschaftsteuer: HDE spricht sich für frühere Steuersenkung aus

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die aktuelle Debatte über eine frühere Senkung des Körperschaftsteuersatzes positiv.

Der HDE unterstützt den Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz, die Körperschaftsteuer schon im Jahr 2026 und nicht erst wie bislang geplant ab dem Jahr 2028 zu senken. Aus Sicht des Verbandes darf hierbei allerdings eine zeitnahe Entlastung der Personenunternehmen nicht aus dem Blick geraten.

„Den Körperschaftsteuersatz früher als geplant zu senken, hätte einen positiven Effekt auf die Investitionsfähigkeit der Unternehmen. Doch die Politik darf die Personenunternehmen nicht vergessen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes sei nur die eine Hälfte des Investitionsboosters, die andere sei die Senkung der Steuerlast auf einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen. Beide Rechtsformen sollten am Ende der Reformen eine Steuerbelastung von insgesamt 25 Prozent haben. „Gerade im Einzelhandel sind viele Unternehmen inhabergeführte Familienbetriebe. Es gilt daher, alle Tarifreformen vorzuziehen. Nur dann kommt eine zeitnahe Steuersenkung auch wirklich bei allen an“, so Genth weiter. Der Handel brauche die richtigen steuerlichen Rahmenbedingungen, um investieren zu können. „Die Herausforderungen für Händlerinnen und Händler sind groß, vom unfairen Wettbewerb mit Händlern und Plattformen aus Fernost bis hin zur drohenden Verödung vieler Innenstädte“, warnt Genth.

Mit dem Investitionsbooster hat die Bundesregierung im Frühjahr 2025 die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf zehn Prozent beschlossen, jedoch erst ab 2028 und dann auch nur schrittweise. Markus Söder und Danyal Bayaz haben sich angesichts der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage dafür ausgesprochen, mit der schrittweisen Steuersenkung so rechtzeitig zu beginnen, dass sie noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wird.

Quelle: HDE

HDE kritisiert Verzögerung beim Pakt für den Rechtsstaat

Dass sich Bund und Länder am vergangenen Donnerstag im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz nicht auf den „Pakt für den Rechtsstaat“ einigen konnten, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch.

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, die Justiz mit 450 Millionen Euro personell besser auszustatten, die Digitalisierung voranzutreiben und Verfahren zu beschleunigen. In der vergangenen Woche wurde der Pakt kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

„Händlerinnen und Händler erleben täglich, dass der Rechtsstaat nicht vernünftig funktioniert“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Während der durch Ladendiebstähle verursachte Schaden im Einzelhandel auf über drei Milliarden Euro ungebremst ansteige, fehlten dem Staat offenbar entweder Wille oder Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung. „Ermittlungstätigkeiten finden bei Ladendiebstählen nach Erfahrungen der Handelsunternehmen in der Realität nur sehr selten statt“, berichtet Genth. Die Möglichkeit, zur Überführung potenzieller Mehrfachtäter Hausdurchsuchungen durchzuführen, bleibe in der Regel ungenutzt. Zudem habe der Handel es insbesondere mit organisiertem Ladendiebstahl zu tun, der allein für Schäden in Höhe von einer Milliarde Euro verantwortlich ist. „Unter diesen Bedingungen verlieren die Händlerinnen und Händler das Vertrauen in den Rechtsstaat“, so Genth.

Bund und Länder müssen aus Sicht des HDE endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Ladendiebstahl effektiv zu bekämpfen. „Die bessere personelle und technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte ist ein wichtiger erster Schritt“, so Genth weiter. Rechtsdurchsetzung dürfe keine Frage der finanziellen Möglichkeiten sein. „Der Pakt für den Rechtsstaat und die damit verbundene verbesserte Ausstattung der Justiz ist eine zentrale Voraussetzung für eine effektive Strafverfolgung. Der Pakt muss daher so schnell wie möglich wieder auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz gesetzt werden“, fordert Genth.

Quelle: HDE

Ausbau des Ladesäulennetzes im Einzelhandel: „Es droht der Aufbau von Elektroschrott“

Mit Blick auf den am morgigen Abend stattfindenden Koalitionsausschuss warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung davor, die nationale Umsetzung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) auf die lange Bank zu schieben. Denn ansonsten gelten automatisch die europäischen Vorgaben, die auf den Parkplätzen des Einzelhandels am Ende zum Aufbau von in der Praxis untauglichen Ladesäulen führen würden.

„Die Koalitionäre müssen sich mindestens bei dem Teil der Richtlinie, der den Aufbau von Ladesäulen auf Handelsparkplätzen regelt, auf eine abweichende, nationale Umsetzung einigen. Es geht darum, dass die europäischen Vorgaben für eine Mindestzahl an Ladesäulen auf den Parkplätzen des Einzelhandels am Ziel vorbei gehen. Es droht der Aufbau von Elektroschrott. Das wäre ein echter Bärendienst – auch für die weitere Verbreitung von Elektroautos“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die EU-Vorgabe für den Aufbau einer bestimmten Zahl von Ladesäulen, gehe an der Realität vorbei. Denn beim Einkauf sind die Aufenthaltszeiten geringer als in der heimischen Garage. Deshalb darf es an dieser Stelle nicht um die reine Zahl an Ladesäulen gehen, sondern es muss die Ladeleistung im Mittelpunkt stehen. „Die Bundesregierung muss eine nationale Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Weg bringen, die bei der Ladeleistung ansetzt und den Handelsunternehmen die Erfüllung ihrer Pflichten mit der Errichtung einiger weniger leistungsfähiger Schnelladesäulen ermöglicht“, so Genth weiter. Gerade Handelsstandorte mit hohem Kundenaufkommen benötigen oft eine höhere Ladeleistung pro Ladepunkt, um ein schnelles Laden während des Einkaufs zu ermöglichen, anstatt viele Ladepunkte mit geringerer Leistung

„Es geht darum, dass die Handelsunternehmen ihre Investitionen optimal an den Bedarf der Kunden und die Gegebenheiten der Standorte anpassen können. Eine mögliche Verschiebung der Umsetzung schafft Unsicherheit und bremst Investitionen“, so Genth weiter. Die EU-Richtlinie muss spätestens im Mai 2026 in nationales Recht überführt sein. Eine weitere Verzögerung würde laut HDE die bereits bestehende Investitionsunsicherheit im Einzelhandel massiv verstärken. Dies hemme notwendige Investitionen und gefährde die zeitnahe Umsetzung der Klima- und Mobilitätsziele.

„Wir appellieren an die Verantwortlichen in Bund und Ländern: Setzen Sie die EPBD zügig, aber klug um. Eine Verschiebung der nationalen Implementierung ist das falsche Signal. Wir brauchen jetzt die verbindlichen Regelungen, die dem Handel die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit geben, um die Modernisierung seiner Gebäude und den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.

HDE: Quelle