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Teilzeit-Debatte: HDE sieht MIT-Vorschlag als wichtigen Anstoß für Gestaltung eines zukunftsfähigen Arbeitsrechts und Wirtschaftsstandorts

Die von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU vorgeschlagene Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als wichtigen Anstoß für eine Debatte über den Umgang mit der dramatisch schwierigen Wirtschaftslage in Deutschland.

Der HDE hält den Vorstoß, das geltende Arbeitsrecht mit Blick auf gesamtwirtschaftliche Herausforderungen zu hinterfragen und anzupassen, für mehr als gerechtfertigt. Zentral sind hier laut Verband aber vor allem auch Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ein Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit.

„Mit ihrem Vorschlag hat die MIT eine überfällige Debatte angestoßen. Nur wenn wir auch bestehende arbeitsrechtliche Regelungen hinterfragen, können wir die erfolgreiche Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland sichern. Denn die fetten Jahre sind leider vorbei“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Unbestritten sei, dass Arbeitgeber und Beschäftigte auch in Zukunft weiterhin einvernehmlich Teilzeit vereinbaren können. Der Einzelhandel sei eine große Teilzeitbranche mit überwiegend weiblicher Beschäftigung. „Umso wichtiger ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf konsequent zu optimieren. Dafür muss die Möglichkeit einer Kleinkinderbetreuung an allen Werktagen bis 20 Uhr zum Standard werden, also auch an Samstagen“, so Genth.

Ein wichtiger Schritt liegt laut HDE zudem in einem Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, wie auch bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und nach EU-Recht umsetzbar. „Es braucht insgesamt eine Flexibilisierung und Modernisierung des Arbeitszeitrechts. Hier ist politisches Handeln gefragt“, fordert Genth. Durch seine starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit verliere Deutschland im internationalen Kampf um Fachkräfte stetig an Wettbewerbsfähigkeit. Der deutsche Sonderweg innerhalb der EU müsse endlich ein Ende haben. „Unsere europäischen Partner gehen hier längst voran. Daran sollte sich Deutschland orientieren und für mehr individuelle Flexibilität im Arbeitszeitrecht sorgen“, so Genth.

Quelle: HDE

Reform des Sozialstaats: HDE bewertet Vorschläge positiv und betont Bedeutung von Minijobs für den Einzelhandel

Nach der gestrigen Übergabe des Abschlussberichts der Kommission zur Sozialstaatsreform an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) für eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung ein.

Der HDE bewertet die Reformvorschläge insgesamt positiv, hält allerdings die Kritik der Kommission an den für den Einzelhandel weiter enorm wichtigen Minijobs für nicht nachvollziehbar. Das Reformkonzept soll spürbare Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger bringen, den Verwaltungsvollzug deutlich vereinfachen und einen digitalen Neustart des Sozialstaats auf den Weg bringen. Der Bericht enthält 26 Empfehlungen in vier Handlungsfeldern.

„Die umfassenden Vorschläge der Kommission sind insgesamt durchaus zielführend und bieten die Chance, den Sozialstaat zu erneuern“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Die Zusammenlegung von Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung sei konsequent und könne den Sozialstaat übersichtlicher und auch effizienter machen. „Im Rahmen der Reform muss aber zwingend auch eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung angestrebt werden, die die Menschen schnellstmöglich wieder in Arbeit bringt, damit erst gar keine Sozialleistungen ausgezahlt werden müssen“, so Haarke weiter. Es reiche hier keinesfalls aus, nur die Geldleistungen im Verwaltungsapparat effektiver zu bündeln.

Die Kritik der Kommission an den Minijobs ist aus Sicht des HDE sachlich absolut nicht nachvollziehbar und mit Blick auf die aktuell konjunkturell äußerst herausfordernden Zeiten kontraproduktiv. „Die Kommission stellt in ihrem Bericht ja sogar selbst zutreffend fest, dass sie für dieses Thema gar nicht zuständig ist“, so Haarke. Minijobs seien bei Arbeitgebern und Beschäftigten in der Praxis je nach individueller Lebenssituation äußerst beliebt und würden zumeist auch ganz gezielt angefragt, beispielsweise von Rentnern, Schülern, Studenten und Personen mit Pflegeverantwortung für Angehörige. Zudem handele es sich weiterhin um ein unverzichtbares Flexibilitätsinstrument im Einzelhandel, um etwa die branchenspezifischen Stoßzeiten mittags und abends abzudecken. „Viel wichtiger und auch dringend geboten ist es, dass die Politik jetzt schnell die Reform der Sozialversicherungen mutig und entschlossen angeht“, fordert Haarke. Die Kosten für den Faktor Arbeit dürften nicht immer weiter ansteigen. „Sonst gerät die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands mehr und mehr in Gefahr“, warnt Haarke.

Quelle: HDE

Winterschlussverkauf startet am 26. Januar 2026

Der letzte Montag im Januar läutet im Einzelhandel traditionell den freiwilligen Winterschlussverkauf (WSV) ein. Der Starttermin für den WSV fällt in diesem Jahr auf den 26. Januar.
„In den nächsten Wochen warten im Handel wieder besondere Schnäppchen auf die Kundinnen und Kunden. Traditionell nutzen viele Handelsunternehmen den Winterschlussverkauf, um Platz für das Frühjahrssortiment zu machen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Besonders der Modehandel räume durch WSV-Rabatte seine Lager für die neuen Kollektionen. In einigen Geschäften sei die Auswahl an Herbst- und Winterware noch groß. „Es lohnt sich, beim Einkaufsbummel Ausschau nach WSV-Aktionen zu halten“, so Genth weiter.

Im Rahmen des Winterschlussverkaufs werden vor allem Mode, Schuhe, Lederwaren, Heimtextilien sowie Sportbekleidung reduziert. Aber auch viele Möbelgeschäfte, Bau- und Elektronikmärkte bieten preisreduzierte Ware an. Der WSV dauert in der Regel zwei Wochen. Da viele Menschen die traditionellen Schlussverkäufe fest eingeplant haben, bietet der Einzelhandel WSV und Sommerschlussverkauf (SSV) auch nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage im Jahr 2004 weiterhin an.

Quelle: HDE

HDE unterstützt Vorstoß zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die von der Bundesregierung angestoßene Debatte über eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung positiv. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist laut HDE die mit Abstand teuerste allein von den Arbeitgebern finanzierte Sozialleistung in Deutschland.

Die hohe Ausgabendynamik bei den Lohnfortzahlungskosten sowie auch den Sozialversicherungsbeiträgen habe den kritischen Wert längst überschritten.

„Die telefonische Krankschreibung muss wieder abgeschafft werden. Sie erleichtert die Krankmeldung in zu hohem Maße und öffnet damit in der Praxis Missbrauch Tür und Tor“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Seit Einführung der unbefristeten telefonischen Krankschreibung für gesetzlich Versicherte Ende 2023 seien die Krankschreibungen in Deutschland nachweislich stark angestiegen und hätten sich inzwischen auf einem sehr hohen Stand eingependelt. „Die Lösung liegt doch auf der Hand. Die telefonische Krankschreibung sollte abgeschafft werden. In zwei Jahren lässt sich dann evaluieren, ob sich der Krankenstand normalisiert hat“, so Genth. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag biete dafür eine gute Grundlage, denn darin sei unter anderem geregelt, dass man Missbrauch bei der telefonischen Krankschreibung zukünftig ausschließen wolle.

Kritisch blickt der HDE auch auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit dem 1. Januar 2023 für Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend ist und in der Praxis weiterhin als zu bürokratisch wahrgenommen wird. „Bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnte man bereits durch kleine Anpassungen große Entlastungen für die Unternehmen erzielen“, so Genth. Der HDE schlägt vor, das sehr aufwändige „Pull-Verfahren“, nach dem die Arbeitgeber aktuell noch die eAU von Beschäftigten jedes Mal bei der jeweiligen Krankenkasse eigenständig abfragen müssen, in ein praxistaugliches und unbürokratisches „Push-Verfahren“ zu überführen. Die jeweilige Krankenkasse müsste dem Arbeitgeber das Vorliegen der eAU dann proaktiv mitteilen. „Hier muss die Politik jetzt handeln“, fordert Genth.

Quelle: HDE

Anstehende Tarifrunde im Einzelhandel: HDE schlägt Alarm und warnt vor Überforderung der Branche

Vor dem Start der Tarifrunde im deutschen Einzelhandel in diesem Frühjahr warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor zu hohen Gewerkschaftsforderungen und Jobverlusten in historisch herausfordernden Zeiten für die Branche.
„Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind aktuell weiter insgesamt sehr schlecht, davon kann sich auch der Einzelhandel nicht abkoppeln. Steigende Arbeitskosten etwa durch zu hohe Tarifabschlüsse, erdrückende Bürokratie- und Regulierungslasten und weiter wachsende Sozialversicherungsabgaben sind in dieser schwierigen Lage ein regelrechter Giftcocktail, der massenhaft Arbeitsplätze im Einzelhandel gefährden kann“, so HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke. Der Handel stehe ausdrücklich zur Sozialpartnerschaft, die ein sehr hohes Gut sei. Positiv zu bewerten sei zudem der aktuelle Vorstoß von DGB-Chefin Yasmin Fahimi für ein „Bündnis für Arbeit und Innovation“ der Sozialpartner im Bundeskanzleramt. „Diese Initiative zeigt ganz deutlich, dass die Gewerkschaften die Dramatik der Lage für den Wirtschaftsstandort Deutschland inzwischen auch erkannt haben“, so Haarke.

Wichtig ist aus Sicht des HDE aber vor allem, dass alle Akteure auch die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie wieder mehr in den Fokus nehmen. „Die Steigerungen des gesetzlichen Mindestlohns fressen sich immer tiefer in die Tarifwerke hinein. Das wird zunehmend zu einer schweren Hypothek für die Tarifvertragswerke aller Branchen“, betont Haarke. Vor dem Start der diesjährigen Tarifrunden im Einzelhandel mit mehr als 3,1 Millionen Beschäftigten warne der HDE daher eindringlich davor, durch zu hohe gewerkschaftliche Lohn- und Gehaltsforderungen eine Erwartungshaltung bei den Beschäftigten zu erzeugen, die dem Realitätscheck am Ende nicht standhalte. Der letzte Tarifabschluss hat den Beschäftigten im Einzelhandel über die Laufzeit von 2023 bis 2025 insgesamt 14 Prozent Gehaltserhöhung eingebracht und damit nachweislich auch einen satten Reallohngewinn. „Damals haben wir hoch ins Regal gegriffen und das in extrem schwierigen Zeiten für die Branche“, so Haarke weiter. Diese Tariflohnsteigerung ist in Anbetracht der aktuellen Wirtschaftslage und der steigenden Kosten für viele Arbeitgeber im Handel kaum zu schultern. „Es besteht in diesem Jahr kaum noch Verteilungsspielraum, ansonsten drohen massenhaft Jobverluste in der Branche. Die Gewerkschaft ist nun in der Verantwortung, der Branche keinen irreversiblen Schaden zuzufügen“, so Haarke weiter.

Deutschland bewegt sich auf einen neuen Höchststand bei den Arbeitslosenzahlen zu. So waren im Dezember 2025 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sogar wieder 2,9 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos. Auch im Einzelhandel waren die Beschäftigungszahlen erstmals wieder rückläufig. So hat die Branche seit 2022 nach einer aktuellen Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit mehr als 60.000 sozialversicherungspflichtige Jobs verloren. „Das dürfte leider noch nicht das Ende der Fahnenstange sein“, so Haarke.

Die Tarifrunde im Einzelhandel beginnt im April 2026. In der Branche sind 3,1 Millionen Menschen beschäftigt. Die Tarifrunde ist damit eine der größten in Deutschland.

Quelle: HDE

Wegerisiko bei Eis und Schnee – muss der Arbeitgeber zahlen?

Im Januar hatte ein plötzlicher Wintereinbruch mit heftigen Schneefällen und später mit Glatteis Straßen- und Schienenverkehr stark behindert und teilweise völlig lahmgelegt. Arbeitnehmer kamen verspätet oder gar nicht zum Arbeitsplatz, da auf den Straßen kein Durchkommen war und der Zug- und Bahnverkehr teilweise vollständig eingestellt waren.

In der Folge erreichten den Verband zahlreiche Anfragen, was eigentlich mit dem grundsätzlichen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers passiert, wenn der Arbeitnehmer wegen dieser widrigen Wetterbedingungen nicht oder verspätet am Arbeitsplatz erscheint.

Die Rechtslage ist eindeutig. Der Arbeitnehmer „verliert“ bzw. hat keinen Anspruch auf Vergütungszahlung für die ausgefallene Arbeitszeit. Diese Konstellation wird auch als sogenanntes „Wegerisiko“ bezeichnet. Unter Wegerisiko versteht man im Arbeitsrecht das Risiko des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz pünktlich zu erreichen und seinen Vergütungsanspruch zu verlieren, wenn es auf dem Arbeitsweg aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen zu Verzögerungen kommt. Wird die Arbeitsleistung infolge eines objektiven Leistungshindernisses nicht oder verspätet vom Arbeitnehmer aufgenommen, wird diese wegen ihres Fixschuldcharakters unmöglich. Nach § 326 Abs. 1 BGB verliert der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch. Der Arbeitgeber ist nach dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ berechtigt, das Arbeitsentgelt entsprechend zu kürzen.

In vielen Fällen sind jedoch pragmatische Lösungen möglich und auch tatsächlich getroffen worden. Der betroffene Arbeitnehmer verständigt sich mit dem Arbeitgeber auf den Abbau von Überstunden bzw. es wird ein Tag Urlaub angerechnet.

Vereinfachung der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Regelaltersrentnern

Flankiert wird die „neue Aktivrente“ durch zum 01.01.2026 in Kraft getretene Gesetzesänderungen in § 41 SGB IV, Arbeitsverhältnisse mit Regelaltersrentnern erleichtert und sogar erlaubt sie, mehrfach zu befristen. Seit dem 01.01.2026 wird durch die Aufhebung des Anschlussverbots für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Erleichterung geschaffen, wenn eine Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erfolgen soll. Eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages ist abweichend von § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG dann möglich, wenn die folgenden vier Punkte erfüllt werden (es muss jeder Punkt erfüllt werden):

  • Der Arbeitnehmer hat die Regelaltersgrenze erreicht.
  • Der einzelne nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag überschreitet nicht die Gesamtdauer von zwei Jahren bei maximal dreimaliger Verlängerung.
  • Die Dauer der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG mit demselben Arbeitgeber überschreitet insgesamt eine Höchstdauer von acht Jahren nicht.
  • Es werden max. 12 sachgrundlos befristete Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG mit demselben Arbeitgeber geschlossen.

Mit dem Wegfall des Anschlussverbots sollen auch für Arbeitgeber Anreize geschaffen werden, dass ältere Mitarbeiter über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, jedoch nicht grenzenlos bis ins hohe „Greisenalter“ bzw. bis zu ihrem Tod.

Hinweis:
In Kürze werden unsere Formulararbeitsverträge um einen weiteren Arbeitsvertrag für die befristete Einstellung eines Regelaltersrentner erweitert. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

HDE spricht sich gegen Reform der Erbschaftsteuer aus und unterstützt vorgezogene Senkung der Körperschaftsteuer

Die von der SPD angestoßene Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Der HDE lehnt den Vorstoß ab und warnt vor den Folgen der diskutierten höheren Belastung von Betriebsvermögen für die Unternehmen. Den Vorschlag von CDU und CSU, die Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen, unterstützt der Verband.
„Handelsunternehmen brauchen ihr Kapital für Investitionen in die Zukunft. Gerade in den aktuell gesamtwirtschaftlich herausfordernden Zeiten wären Steuererhöhungen etwa über die Erbschaftsteuer fatal“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dass die SPD die geltenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen abschaffen wolle, sei nicht nachvollziehbar. „Die Führung eines Handelsunternehmens in der zweiten oder dritten Generation ist eine große Leistung. Dass die SPD hier von leistungsloser Vermögensbildung spricht, lässt tief blicken“, betont Genth. Der von der SPD zum Ausgleich angedachte Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro entlaste zudem nur sehr kleine Handelsunternehmen. In mehreren Orten tätige Filialbetriebe müssten hingegen mit einer höheren Belastung rechnen und in der Folge möglicherweise schließen.

Statt Steuern zu erhöhen, haben sich CDU und CSU hingegen dafür ausgesprochen, die bereits beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen. Mit dem Investitionsbooster hat die Bundesregierung im Frühjahr 2025 die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf zehn Prozent beschlossen, allerdings erst ab 2028 und dann auch nur schrittweise. „Eine frühere Senkung des Körperschaftsteuersatzes ist genau der richtige Schritt. Die angestrebten zehn Prozent sollten bestmöglich schon in dieser Legislaturperiode erreicht werden“, so Genth.

Der HDE warnt jedoch davor, die Personenunternehmen zu vergessen. „Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes ist nur die eine Hälfte des Investitionsboosters“, so Genth weiter. Die andere Hälfte sei die Senkung der Steuerlast auf einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen. Beide Rechtsformen sollen am Ende der Reformen eine Steuerbelastung von insgesamt 25 Prozent haben. „Es gilt, alle Tarifreformen vorzuziehen, denn gerade im Einzelhandel sind viele Unternehmen inhabergeführte Familienbetriebe“, so Genth.

Quelle: HDE

HDE-Konsumbarometer im Januar: Verbraucherstimmung leicht verbessert – Kaufzurückhaltung bleibt

Nachdem die Verbraucherstimmung im Dezember 2025 das Jahr mit dem tiefsten Stand seit einem Jahr beendet hat, beginnt das neue Jahr 2026 mit einer leichten Stimmungsaufhellung. Das zeigt das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Demnach klettert der Index im Januar etwas. Die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist damit besser als vor einem Jahr. Die Kaufzurückhaltung bleibt jedoch bestehen.
Im Anschluss an das Weihnachtsgeschäft überwiegt zu Jahresbeginn die Kaufzurückhaltung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ihre Anschaffungsneigung sinkt im Vergleich zum Vormonat, gleichzeitig steigt ihre Sparneigung. Es zeigt sich somit eine Verlagerung vom Konsumieren hin zum Sparen. In den kommenden Wochen scheinen die Verbraucher ein Finanzpolster aufbauen zu wollen, sodass kein größeres Wachstum beim privaten Konsum zu erwarten ist. Ablegen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zurückhaltung voraussichtlich erst, wenn sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen deutlich verbessern.

Hoffnung macht daher, dass die Verbraucher etwas optimistischer auf die kommende Konjunkturentwicklung blicken. Ihre Konjunkturerwartungen hellen sich im Vergleich zum Vormonat auf und fallen sogar besser aus als vor einem Jahr. Positiv schauen die Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf die weitere Entwicklung der eigenen Einkommenssituation. In finanzieller Hinsicht starten sie positiv in das neue Jahr.

Das Jahr 2026 ist mit der Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Aufschwung verbunden. Das zeigt sich auch in der Entwicklung der Verbraucherstimmung in Deutschland. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind insgesamt optimistischer als vor einem Jahr. Noch bestehen allerdings große Unsicherheiten, die zu einer anhaltenden Kaufzurückhaltung führen können. Daher ist die Bundesregierung gefragt, ihre politischen Vorhaben umzusetzen und für nachhaltiges Wachstum zu sorgen. Das ist die Voraussetzung für eine Erholung des privaten Konsums.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

Einzelhandel fordert notwendige Reformen in 2026

Das neue Jahr 2026 startet für den Einzelhandel angespannt. Weiter steigende Kosten und eine zurückhaltende Nachfrage bestimmen das Handelsbild. Der im vergangenen Jahr ausgebliebene wirtschaftliche Aufschwung und die noch immer verhaltene Verbraucherstimmung sorgen laut Handelsverband Deutschland (HDE) für Unsicherheit in der Branche. Für das neue Jahr fordert der Handel von der Bundesregierung klare Weichenstellungen für eine spürbare wirtschaftspolitische Wende.
„Das Jahr 2026 muss ein Jahr der Reformen werden. Die Bundesregierung hat die richtigen Themen bereits auf der Agenda. Jetzt geht es um die mutige und entschlossene Umsetzung, damit die angekündigten Entlastungen rasch in den Unternehmen und in den Haushalten ankommen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Im Einzelhandel überwiege nach dem Jahreswechsel die Enttäuschung, sowohl mit Blick auf das zurückliegende Weihnachtsgeschäft als auch auf die ersten Monate der neuen Bundesregierung. „Der Regierungswechsel hat leider nur kurz für eine Aufbruchsstimmung gesorgt. Heute ist davon nichts mehr zu spüren. Es fehlen überzeugende Antworten auf die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen“, so von Preen.

Der HDE warnt davor, Strukturreformen wie den Bürokratieabbau aus dem Blick zu verlieren. „Der Handel setzt darauf, dass die Bundesregierung wie versprochen bürokratische Hürden abbaut. Die Händlerinnen und Händler sollten sich wieder auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können. Dafür brauchen sie Entlastungen“, betont von Preen. Ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Stärkung der Tarifbindung wäre etwa, das Entgelttransparenzgesetz so umzusetzen, dass tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen von der Dokumentationspflicht befreit werden. „Das wäre ein echter Schritt, die Sozialpartnerschaft zu stärken“, so von Preen.

Auch unter den Verbrauchern müsse die Bundesregierung für Zuversicht sorgen. „Schaut man auf die Verbraucherstimmung in Deutschland, war 2025 ein verlorenes Jahr. Sie lag zuletzt auf dem unbefriedigenden Niveau, auf dem sie in das vergangene Jahr gestartet ist. Das ist besorgniserregend“, warnt von Preen. Hier müsse die Bundesregierung im Jahr 2026 ansetzen und Wirtschaft sowie Verbrauchern mit klaren Signalen zeigen, dass auf sie Verlass ist.

Quelle: HDE