Die stellvertretende Marktleiterin, Frau Werner-Köppen, freut sich. Denn ihr Markt erfüllt die Kriterien, die der Verband für barrierearmes und bequemes Einkaufen definiert hat und nahm erneut die Hürden der Rezertifizierung mit Bravour. Generationenfreundlichkeit wird hier großgeschrieben, weil auch der Einkauf für alle Kunden und Kundinnen so angenehm und stressfrei wie möglich sein soll. Das Qualitätszeichen für Generationenfreundliches Einkaufen wird seit 2010 bundesweit von allen Handelsverbänden vergeben. Alle Einzelhandelsunternehmen, die sich zertifizieren lassen, werden von einem Prüfer des Verbandes vor Ort besucht, der die insgesamt 63 Qualitätskriterien abprüft. Die Auswertung aller Fragebögen erfolgt einheitlich über ein eigens für das Qualitätszeichen entwickeltes Softwareprogramm.
Michael Bücker (HVH), Frau Werner-Köppen (stellv. Marktleiterin)
Anlässlich der derzeit in Aserbaidschan stattfindenden Weltklimakonferenz COP29 macht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf das Engagement des Einzelhandels für den Klimaschutz aufmerksam und bekräftigt seine Forderung nach einer ganzheitlichen Energiewende.
„Niedrigere Energiekosten, weniger Bürokratie und ein beschleunigter Netzausbau sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Nachhaltigkeit. Energie müsse bezahlbar bleiben, die Stromsteuer daher über die Industrie hinaus für alle Branchen reduziert werden. „Mit Blick auf den Photovoltaik-Ausbau sind bundeseinheitliche Regelungen und Planungsvorgaben gefragt. Händlerinnen und Händler brauchen auch an dieser Stelle eine konsequente Entbürokratisierung und keinen bundesweiten Flickenteppich“, so Gerstein weiter. Einseitige Ausbaupflichten etwa bei der Ladeinfrastruktur ohne Berücksichtigung des Netzzustandes, der Wirtschaftlichkeit der Standorte und des jeweiligen Bedarfs vor Ort seien nicht die Lösung. „Die Energiewende kann nur mit einem ganzheitlichen Ansatz gelingen“, betont Gerstein.
Der Handel geht bereits seit vielen Jahren beim Klimaschutz voran. „Viele Handelsunternehmen haben E-Ladesäulen auf ihren Parkplätzen platziert, Solaranlagen auf dem Dach oder nachhaltige Kühlsysteme und LED-Beleuchtung im Geschäft installiert“, so Gerstein. Zahlreiche Händlerinnen und Händler hätten sich zudem das Ziel gesetzt, ihr Unternehmen klimaneutral aufzustellen. „Das Engagement im Handel ist groß, doch der Einsatz für die Energiewende braucht die passenden politischen Rahmenbedingungen“, so Gerstein weiter.
Zu den Aktionstagen Black Friday und Cyber Monday rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Jahr mit einem Umsatz in Höhe von 5,9 Milliarden Euro. Damit bewegen sich die Umsätze auf dem Vorjahresniveau.
„In diesem Jahr gehen online und offline wieder viele Verbraucher zu Black Friday und Cyber Monday auf die Jagd nach Schnäppchen. Doch auch rund um die Aktionstage ist die allgemeine Kaufzurückhaltung zu spüren“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. In den vergangenen Jahren stiegen die Ausgaben zu den Aktionstagen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr noch um 20 Prozent und mehr. Allerdings war schon 2023 im Vorjahresvergleich nur ein geringes Umsatzwachstum um sechs Prozent zu verzeichnen. „Der jahrelange Aufwärtstrend der Umsätze zu Black Friday und Cyber Monday hat sich deutlich abgeschwächt und kommt in diesem Jahr auf hohem Niveau zum Stillstand“, so Tromp weiter. Der HDE erwartet 2024 zu den Aktionstagen einen Umsatz von 5,9 Milliarden Euro.
Wie bereits in den vergangenen Jahren planen viele Verbraucher, die Aktionstage für Einkäufe zu nutzen. Das zeigt eine vom HDE beauftragte Umfrage. Zum Black Friday will mit 46 Prozent demnach fast die Hälfte der Befragten auf Schnäppchenjagd gehen, zum Cyber Monday gut ein Drittel. Im Vergleich zum Vorjahr geht der Anteil der Verbraucher, die die Aktionstage nutzen wollen, somit etwas zurück. „Trotz schwacher Konsumstimmung stoßen die Sonderangebote rund um Black Friday und Cyber Monday weiterhin auf großes Interesse“, so Tromp.
Im Weihnachtsgeschäft setzen die Aktionstage für gewöhnlich wichtige Umsatzimpulse. In diesem Jahr entfallen rund 1,6 Milliarden Euro der Ausgaben an Black Friday und Cyber Monday auf Weihnachtseinkäufe. Laut Umfrage nutzt mit 52 Prozent mehr als die Hälfte der Befragten den Black Friday auch für Weihnachtseinkäufe. Der Cyber Monday ist für 42 Prozent der Befragten ein Anlass, um für die Festtage einzukaufen.
Die Umfrage wurde im Auftrag des HDE vom IFH Köln durchgeführt. Befragt wurden im Oktober 2024 rund 1.100 Online-Shopper. Der Black Friday fällt in diesem Jahr auf den 29. November, der Cyber Monday auf den 2. Dezember.
In seiner politischen Rede auf dem Handelskongress Deutschland hebt der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Alexander von Preen, den dringenden politischen Handlungsbedarf mit Blick auf Bürokratieabbau und Standortstärkung hervor.
„Der Einzelhandel hat in den letzten Jahren enorme Umbrüche und Transformationen durchlebt. Wir haben Verantwortung übernommen und uns den Herausforderungen gestellt“, so von Preen. Die Zeit der Krisen habe die Branche resilienter gemacht. Angesichts nationaler und europäischer Bürokratie stießen viele Händlerinnen und Händler allerdings an ihre Grenze. Ihnen würden immer weitere Dokumentations- und Berichtspflichten auferlegt. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer, die dieses Land mit ihrem Ideenreichtum und Tatendrang stark gemacht haben, werden dadurch in die Passivität gezwungen“, so von Preen weiter.
Der HDE-Präsident warnt eindringlich vor den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten des anhaltenden Drangs zur Bürokratisierung. Im engen Korsett der Vorgaben und Verbote könnten zahlreiche Geschäftsideen gar nicht erst gedacht werden und blieben daher aus. Viele kleine Handelsunternehmen treibe die Bürokratie in die Geschäftsaufgabe, bevor sie eine Säule des Wohlstands hätten werden können. „Es ist an der Zeit, die bürokratischen Fesseln, die dieses Land so sehr hemmen, endlich zu zerschlagen“, so von Preen.
Ein konsequenter Bürokratieabbau reicht laut von Preen jedoch nicht aus, um die Standortbedingungen in Deutschland zu verbessern und wettbewerbsfähig zu bleiben. Wichtig seien auch niedrigere Energiekosten, eine funktionierende Sozialpartnerschaft und die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. „Eine robuste Wirtschaft und ein starker Handel sind die Basis für einen funktionierenden Sozialstaat, für zukunftsweisende Investitionen und für ein entschlossenes Engagement im Klima- und Naturschutz“, so der HDE-Präsident. Hierfür müssten die Unternehmen ihre Freiräume für die Problemlösung zurückerhalten. „Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer“, so von Preen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat am Mittwochabend (13. November) auf dem Handelskongress Deutschland in Berlin die Deutschen Handelspreise 2024 verliehen. HDE-Präsident Alexander von Preen zeichnete Smow, die Thalia Bücher GmbH und Torsten Toeller aus.
Der Deutsche Handelspreis wurde in drei Kategorien verliehen. In der Kategorie Mittelstand ging der Deutsche Handelspreis an das Designmöbelunternehmen Smow, das den Möbelhandel mit kreativen Lösungen und zukunftsweisenden Konzepten sowohl online als auch stationär prägt. Das Unternehmen zeichnet sich durch sein einzigartiges digital-stationäres Konzept, seine zukunftsorientierte Expansion und seine herausragende Kundenorientierung aus. Die Jury würdigte, dass Smow in kreative E-Commerce-Technologien, stationäre Standorte und die laufende Qualifikation seiner Mitarbeiter investiert, um somit das Einkaufserlebnis stetig zu verbessern. Gegründet in Leipzig schafft Smow ein Angebot von Design-Möbeln auf Online-Preisniveau in den Stores und der engen Kundenbetreuung vor Ort und damit starke und nachhaltige Kundenbeziehungen.
Den Preis in der Kategorie Großunternehmen erhielt die Thalia Bücher GmbH. Die Jury zeichnete das Unternehmen insbesondere für seine beeindruckende Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit aus. Das seit 1919 bestehende Traditionsunternehmen hat sich als führender Akteur in der Branche etabliert, mit dem Tolino einen eigenen Reader für das digitale Bucherlebnis kreiert und sowohl seine stationären Buchhandlungen als auch seine Online-Präsenz kontinuierlich ausgebaut. Dabei ist das stationäre Geschäft mit dem Online-Shop und der App verknüpft, der Einkauf somit nahtlos kanalübergreifend möglich. Auch mit seiner hervorragenden Kundenberatung, dem Einsatz moderner Einkaufstechnologien sowie innovativen Konzepten und Shop-in-Shop-Lösungen in Supermärkten oder Drogeriemärkten konnte das Unternehmen bei der Jury punkten.
Über den Lifetime Award des Deutschen Handelspreises konnte sich Torsten Toeller freuen, der als visionärer Unternehmer und Gründer von Fressnapf geehrt wurde. Mit der Unternehmensgründung im Jahr 1990 legte er den Grundstein für die größte Fachmarktkette für Heimtierbedarf in Europa und revolutionierte darüber hinaus den Markt mit seinem ergänzenden Franchise-Modell. Aus einer einzelnen Filiale wurde durch sein unternehmerisches Geschick ein internationales Unternehmen mit Hunderten Standorten in verschiedenen Ländern. Die Jury würdigte vor allem die Fähigkeit Torsten Toellers, Trends frühzeitig zu erkennen und in erfolgreiche Geschäftsstrategien einzubinden. Neben seiner unternehmerischen Weitsicht machen ihn auch sein Engagement für das Wohl von Tieren und die Bedürfnisse von Haustierbesitzern zu einem herausragenden Akteur in der Handelsbranche und einem Vorbild für künftige Generationen.
Die Deutschen Handelspreise wurden am 13. November im Rahmen einer Gala auf dem Handelskongress Deutschland in Berlin verliehen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) erweitert erneut das Berufsorientierungsangebot im Rahmen seiner Kampagne Karriere-Handel.de. Nachdem Anfang des Jahres der TikTok-Kanal gestartet ist und im Sommer der YouTube-Kanal durch Videos im Kurzformat ausgeweitet wurde, fällt heute der Startschuss für den neuen WhatsApp-Kanal. Der HDE sieht in dem kanalübergreifenden Informationsangebot auch mit Blick auf die aktuelle Ausbildungsmarkstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine wichtige Maßnahme, um junge Menschen für eine Ausbildung im Handel zu begeistern.
„Wir müssen die jungen Menschen dort abholen, wo sie sich in ihrer Freizeit aufhalten und auch genau dort über die Möglichkeiten im Handel informieren: in der virtuellen Welt. Wir wollen einen Anstoß zum Austausch mit Freunden und innerhalb der Familie über die eigene berufliche Zukunft geben“, so Katharina Weinert, HDE-Abteilungsleiterin Bildungspolitik und Berufsbildung. Auf dem neuen WhatsApp-Kanal Karriere-handel.de dokumentiert Schülerin Leonie in ihrem Tagebuch ihre Reise durch den Handel. Auch Eltern können sich hier über die beruflichen Chancen mit einer Ausbildung, einem Abiturientenprogramm des Handels oder einem dualen Studium informieren. „Wir wollen die Berufsorientierung unterstützen, die gesellschaftliche Anerkennung für die duale Ausbildung fördern und verdeutlichen, dass Karriere mit Lehre im Handel die Regel ist“, so Weinert weiter.
„Der Kampf um Auszubildende betrifft mittlerweile jede Wirtschaftsbranche. Auch im Handel sind noch Ausbildungsplätze unbesetzt und die Stellenbesetzung erfolgt für das bereits laufende Ausbildungsjahr noch bis in den Dezember hinein“, so Weinert. „Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz im Handel stehen also auch jetzt noch sehr gut, weil die Handelsunternehmen ihren Fachkräftebedarf vor allem mit Absolventinnen und Absolventen der Beruflichen Bildung decken. Deshalb bieten sie sehr viele Ausbildungsplätze an, oftmals auch in der Nähe“, so Weinert weiter. Junge Menschen müssten für ihre Ausbildung ihre Heimatregion somit nicht verlassen, wenn sie das nicht möchten.
Laut aktueller Ausbildungsmarkstatistik der BA wurden für das Beratungsjahr 2023/2024 deutschlandweit und über alle Wirtschaftsbereiche hinweg insgesamt 519.400 Ausbildungsstellen gemeldet. Die meisten Ausbildungsstellen verzeichnet die BA für angehende Kaufleute im Einzelhandel (39.610 Ausbildungsangebote) und Verkäuferinnen und Verkäufer (28.830 Ausbildungsangebote). Auf Platz 7 rangieren mit 13.300 Ausbildungsangeboten die sogenannten Abiturientenprogramme des Handels.
Seit Dezember 2022 informiert der HDE mit Unterstützung verschiedener Handelsunternehmen auf der Website www.karriere-handel.de und den dazugehörigen Social-Media-Kanälen über die vielfältigen Ausbildungs- und Karrierechancen im Handel. Schülern, Studienzweiflern, Eltern, Lehrkräften und Berufsberatenden werden die über 60 Ausbildungsberufe sowie Abiturientenprogramme des Handels und dualen Studiengängen vorgestellt, die die Handelsunternehmen im Geschäft, in Lager und Logistik, im Büro und der Produktion anbieten. Auszubildende und junge Fachkräfte aus dem Handel geben Einblicke in die Praxis, nehmen gängige Klischees unter die Lupe und geben wichtige Tipps für die Berufsorientierung und Bewerbung. Lehrkräften wird kostenloses Unterrichtsmaterial für die Berufsorientierung zur Verfügung gestellt und Berufsberatende werden in berufskundlichen Veranstaltungen informiert.
Glaubt man verschiedenen Umfragen aus der jüngsten Vergangenheit, ist die Verbundenheit der Beschäftigten mit Job und Betrieb im Sinkflug. Die Ursachen sind den Umfrageergebnissen zufolge gar nicht so vielfältig.
Zwar hält nach wie vor die weit überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer ihre Arbeit für sinnvoll. Allerdings nehmen nur 13 Prozent ihr Arbeitsumfeld als positiv wahr. Jeder vierte ist sogar so unzufrieden, dass er regelmäßig über einen Jobwechsel nachdenkt. Gerade einmal 30 Prozent würden ihrem aktuellen Arbeitgeber die Treue halten, böte man ihnen den gleichen Job bei einem anderen Unternehmen an. Das derzeit als gut bewertete Jobangebot befeuert diese Stimmungslage noch.
Neben einer Verbesserung der Unternehmens- und Führungskultur werden auch immer häufiger betriebliche Zusatzleistungen eingefordert. Hierbei unterstützt die Signal Iduna klein- und mittelständische Unternehmen mit einem sehr attraktiven Angebot im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Eine Investition in die Gesundheit Ihrer Belegschaft ist eine Investition in Ihr Unternehmen. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Das hat Vorteile für beide Seiten. Auf der einen Seite bieten Sie Ihren Mitarbeitenden hochwertige Gesundheitsleistungen und zeigen soziales Engagement, auf der anderen Seite reduzieren Sie die Ausfallzeiten Ihres Personals. Nur gesunde Beschäftigte sind leistungsfähige Beschäftigte. Bei Signal Iduna können Arbeitgeber schon ab drei Angestellten mit einem Kollektivvertrag über die bKV ihre Mitarbeitenden von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren lassen. Die betriebliche Krankenversicherung leistet hierbei ohne Wartezeit. Eine Gesundheitsprüfung entfällt ebenfalls. Zusätzlich sind bereits laufende Versicherungsfälle und auch fehlende Zähne mitversichert. Eine betriebliche Krankenversicherung bKV steigert merklich die Arbeitgeberattraktivität. So können nicht nur Fachkräfte angeworben, sondern auch Mitarbeitende langfristig gebunden werden.
Auch wichtig! Nach der aktuellen Gesetzgebung gelten Beiträge für eine betriebliche Krankenversicherung einkommensteuerlich als Sachbezug und werden anders als Barlohn steuerrechtlich begünstigt behandelt. Sachbezüge bleiben gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einer monatlichen Gesamtsumme von 50 EUR lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden zum 01.01.2025 stark erhöht. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze von derzeit 5.175 EUR auf 5.512,50 EUR.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird der Betrag von 7.550 EUR in den alten bzw. 7.450 EUR in den neuen Bundesländern dann auf erstmalig einheitliche 8.050 EUR brutto im Monat angehoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt wird. Dies bedeutet für den besserverdienenden Arbeitnehmer monatlich weniger Netto vom Brutto und für den Arbeitgeber eine höhere Abgabenlast. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, weil auch die Bruttolöhne im vergangenen Jahr um durchschnittlich 6,44 % gestiegen sind.
Schon seit Monaten gehen die Krankenkassen davon aus, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht werden muss. Jetzt hat der sogenannte Schätzerkreis (eine Expertenrunde aus dem Bundesministerium und des GKV-Spitzenverbandes) prognostiziert, dass im Kalenderjahr 2025 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse um 0,8 Punkte steigen werden. Aus den Geschäftsergebnissen für das Jahr 2024 errechnen die Experten eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 %. Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 %. Die Hälfte, d. h. 7,3 % trägt der Arbeitnehmer und die andere Hälfte der Arbeitgeber. Krankenkassen müssen außerdem einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus der Gesundheitsreform erhalten, nicht zur Deckung der Ausgaben genügen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Bisher liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 %; zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % würde dann der Gesamtkassenbeitrag auf den Rekordwert von durchschnittlich 17,1 % klettern.
Rechenbeispiel:
Bei einem Arbeitseinkommen von 3.500 EUR brutto bedeutet die Anhebung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Mehrbelastung von 14 EUR im Monat. Bei Besserverdienenden steigt die Abgabenlast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich an, weil die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von 5.175 EUR auf 5.512,50 EUR angehoben wird.
Üblicherweise wird zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbart. Dies gilt sowohl bei der Eingehung unbefristeter Arbeitsverhältnisse wie auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gibt der Gesetzgeber gewisse Vorgaben und Hinweise, dass während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart werden kann, vergl. § 622 Abs. 3 BGB.
Parallel hierzu ist bei der Vereinbarung befristeter Arbeitsverhältnisse in § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz lediglich geregelt, dass eine vereinbarte Probezeit „im Verhältnis“ zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 02.07.2024 – 19 Sa 1150/23 – eine viel beachtete Entscheidung getroffen und „klare Kante“ geredet. Das Landesarbeitsgericht erklärt, dass jedenfalls in einem für ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit von 25 % der vereinbarten Gesamtbefristungsdauer regelmäßig zulässig ist gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG.
Was war passiert?
In dem Streitfall war die Klägerin als Advisor (Beraterin) in einem Unternehmen, das mehr als zehn Arbeitnehmer hatte, befristet für exakt ein Jahr zu einem Bruttomonatsverdienst von 2.500 EUR angestellt. In dem Arbeitsvertrag war eine viermonatige Probezeit vereinbart, binnen derer eine beidseitige Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen möglich war. Nach Ablauf dieser Probezeit sollten die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung finden. Der Arbeitgeber, die Beklagte, kündigte das Arbeitsverhältnis wenige Tage vor Ablauf der viermonatigen Probezeit mit der vereinbarten kurzen Kündigungsfrist zum Ablauf des 28.12.2022. Gegen diese der Klägerin zugegangene Kündigung wurde fristgerecht Feststellungsklage erhoben. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass die vereinbarte viermonatige Probezeit zu lang sei und deshalb § 15 Abs. 3 TzBfG widerspreche. Die Probezeit stehe nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung. Dies folge auch aus der Europäischen Arbeitsbedingungen-Richtlinie. Damit entfalle gleichzeitig die der Probezeitvereinbarung zugrundeliegende Kündbarkeit des Vertrages. Dies führe zur Unwirksamkeit der Kündigung insgesamt.
Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage insoweit entsprochen, als es festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung nicht mit der kurzen Kündigungsfrist betreffend der Probezeit geendet hat, sondern erst unter Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15.01.2023. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung in vollem Umfang. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund der arbeitgeberseitigen Kündigung nicht bereits am 28.12.2022, sondern erst gut zwei Wochen später unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15.01.2023. Bei lediglich auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnissen sei längstens eine Probezeit von 25 % der Befristung, dies seien max. 3 Monate, wirksam zu vereinbaren gewesen. Das Gericht erklärte in handhabbarer Weise ein Quorum von 25 % als Regelfall jedenfalls bei einer einjährigen Befristung für angemessen. Zwar könnten auch im Einzelfall längere Probezeiten wirksam vereinbart werden, dann müssten jedoch besondere Umstände vorgetragen werden. Das von der Beklagten vorgetragene dreiwöchige theoretische Training und ein sich anschließendes vierwöchiges sog. Nesting-Training sowie die vorgetragene neunwöchige Non-Tenure Phase erfüllten nicht die Anforderungen zur Abweichung von diesem Regelfall. Deshalb sei die Kündigung umzudeuten in eine Kündigung zum nächstzulässigen Termin mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. eines Monats), was zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15.01.2023 führen würde. Die Vereinbarung einer zu langen Probezeit führe nicht dazu, dass die erklärte Kündigung insgesamt unwirksam sei. Auch für auf kurze Zeit befristete Arbeitsverhältnisse findet die sog. sechsmonatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG Anwendung, stellte das LAG zutreffend fest.
Anmerkung:
Auch in unseren befristeten Formulararbeitsverträgen des Handelsverbandes wird auf diese 25 %-Klausel bei der Probezeitdauer hingewiesen.